Am 7. September veröffentlichte der Oberste Volksgerichtshof Chinas die "Stellungnahme zur rechtmäßigen Verhandlung von KI-bezogenen Streitfällen", die in fünf Teilen insgesamt 24 Artikel umfasst. Es ist das erste Mal, dass die oberste Justizbehörde in einem eigenen Dokument die Rechtsprechungsmaßstäbe für KI-bezogene Fälle gebündelt festhält.
Zunächst muss man die Rechtswirkung einordnen. Es handelt sich um eine "Stellungnahme", nicht um eine justizielle Auslegung. Sie hat für Gerichte aller Instanzen eine Orientierungsfunktion, doch Richter berufen sich bei Urteilen weiterhin auf übergeordnetes Recht wie das Persönlichkeitsrechtsbuch und das Deliktshaftungsbuch des Zivilgesetzbuchs sowie das Verbraucherschutzgesetz. Die Stellungnahme soll vor allem das Verständnis derselben neuartigen Handlungen landesweit vereinheitlichen. In den vergangenen zwei Jahren wurden Fälle von KI-Gesichts- und Stimmenklonen bereits an den Internetgerichten in Hangzhou und Peking verhandelt, doch ob die Trainingsphase haftungsrelevant ist und wie Schadenersatz berechnet wird, wurde regional unterschiedlich gehandhabt.
Haftung beim Stimmenklonen setzt früher an
Der Abschnitt zu Persönlichkeitsrechten ist recht konkret formuliert: Wer ohne Zustimmung mittels KI Namen, Bildnis oder ähnliche Merkmale einer natürlichen Person verarbeitet, ein erkennbares virtuelles digitales Abbild dieser Person erzeugt und dieses nutzt oder veröffentlicht, verletzt Persönlichkeitsrechte wie das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild.
Wer ohne Zustimmung die Stimme einer natürlichen Person als Trainingsdaten verwendet, um Klangfarbe, Tonfall und Sprechstil nachzuahmen und eine erkennbare synthetische Stimme zu erzeugen, verletzt das Recht an der eigenen Stimme. Der Haftungspunkt verschiebt sich damit von "ähnelt das Ergebnis der echten Person" auf "wurde beim Training die eigene Stimme verwendet" — das betrifft direkt Berufe, die von ihrer Stimme leben, etwa Synchronsprecher oder Streamer. Das Dokument stuft zudem den Einsatz von KI für "Doxxing" und die massenhafte Zusammenführung persönlicher Daten als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre ein.
Preistreiberei gegen Stammkunden und gefälschte Promi-Werbung
Wenn ein Anbieter für dieselbe Ware oder Dienstleistung mittels Algorithmen unangemessen unterschiedlich behandelt und dadurch Schaden verursacht, haftet er entsprechend deliktisch. Damit wird die algorithmische Preisdiskriminierung gegenüber Stammkunden aus der Ebene der Plattform-Selbstregulierung in den Bereich der zivilrechtlichen Haftung überführt.
Noch strenger fällt der Umgang mit gefälschter Promi-Werbung aus. Wer mittels KI eine andere Person als vermeintlichen Werbeträger vortäuscht, dadurch zum Konsum verleitet und damit einen Betrug begeht, dessen Opfer können nach dem Gesetz Strafschadenersatz beanspruchen. Solcher Schadenersatz im Konsumbereich wird nach der Formel "Rückerstattung plus dreifacher Ausgleich" berechnet — die Entschädigung für ein nur wenige Sekunden langes gefälschtes Video kann also weit über den Produktionskosten liegen.
Autonomes Fahren: Klage gegen beide Seiten möglich
Beim autonomen Fahren erhalten Geschädigte einen parallelen Weg: Führen Fahrzeugmängel zusammen mit dem Verschulden des Fahrers zu einem Schaden, wird ein gleichzeitiger Anspruch des Geschädigten gegen Fahrer und Hersteller beziehungsweise Verkäufer rechtlich unterstützt. Ein weiterer Artikel betrifft die Werbung: Bei falscher Bewerbung des Automatisierungsgrads oder der Leistungsfähigkeit können Verbraucher zivilrechtlichen Schadenersatz verlangen.
Nicht wenige chinesische Autohersteller bewerben ihre L2-Fahrassistenz in der Werbung als "intelligentes Fahren" oder sogar als "autonomes Fahren". Diese Regel gibt Autokäufern nun eine klare Klagegrundlage.
Geistiges Eigentum: fünf offene Punkte
Teil drei, die Artikel 12 bis 16, betrifft fünf Bereiche: die Feststellung von Haftung bei Rechtsverletzungen, die rechtliche Haftung bei Open-Source-Software, die Erteilung und Bestätigung von Patenten, die Erfüllung technischer Verträge sowie Regeln zur Datennutzung. Gerade beim Punkt Open-Source-Software fehlte es in der chinesischen Rechtsprechungspraxis bislang an stabilen Präzedenzfällen: Unter welcher Lizenz Modellgewichte und Trainingsskripte verteilt werden dürfen und ob ein Lizenzverstoß als Vertragsbruch oder als Rechtsverletzung gilt, wurde bisher vor allem nach allgemeinen Regeln des Vertragsrechts behandelt.
Teil fünf, die Artikel 21 bis 24, betrifft die eigenen Arbeitsmechanismen der Gerichte, darunter Streitprävention und -beilegung, Forschung und fachliche Erörterung, Fallanleitung sowie Aufsicht über die Rechtsprechung, außerdem die Zusammenarbeit zwischen Abteilungen und den internationalen justiziellen Austausch.
Für die meisten Menschen dürften kurzfristig vor allem die ersten beiden Teile praktisch relevant sein. Wird das eigene Gesicht oder die eigene Stimme für die Erzeugung von Inhalten verwendet, erweitert sich die Beweisführung von "das Video finden" auf "nachweisen, dass die Gegenseite die eigenen Daten zum Training verwendet hat" — Letzteres ist technisch deutlich schwieriger, und das Dokument selbst legt keine Detailregeln zur Beweislastverteilung fest. Wie sich das konkret auf einzelne Fälle auswirkt, muss sich erst in künftigen richtungsweisenden Urteilen zeigen.
Quellen: "Stellungnahme zur rechtmäßigen Verhandlung von KI-bezogenen Streitfällen" des Obersten Volksgerichtshofs Chinas, China News Service, CocoLoop, Jiemian News, IT Home; Artikelzahl und Gliederung wurden anhand des vom Obersten Volksgerichtshof veröffentlichten Textes geprüft.