Überlebende und Beschäftigte der Schule, an der sich der Amoklauf im kanadischen Tumbler Ridge ereignete, haben diese Woche 30 neue Klagen gegen OpenAI eingereicht, jeweils eine pro Kläger. Damit wird erstmals der Vorwurf von "Fahrlässigkeit" auf "Beihilfe zu einem Massenmord" ausgeweitet. Zusammen mit den bereits im April eingereichten sieben Klagen sieht sich OpenAI in diesem einen Fall nun 37 unabhängigen Forderungen gegenüber.
Die Tat ereignete sich am 10. Februar. Die 18-jährige Jesse Van Rootselaar tötete zunächst ihre Mutter und ihren Halbbruder zu Hause, bevor sie an der Tumbler Ridge Secondary School das Feuer eröffnete. Insgesamt starben acht Menschen, sie selbst eingeschlossen, Dutzende wurden verletzt. OpenAI hatte zuvor bestätigt, ihr Konto bereits im Juni 2025 wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsrichtlinien erkannt und gesperrt zu haben – intern sei die Aktivität jedoch nicht als schwerwiegend genug eingestuft worden, um sie an Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Die neuen Kläger sind jene, die nicht angeschossen wurden
Die Kläger der April-Klagen waren Angehörige der Toten und Verletzte, die selbst getroffen wurden. Die 30 neuen Kläger haben eine andere Zusammensetzung: Lehrkräfte, eine Schulleiterin sowie Schülerinnen und Schüler, die sich an jenem Tag im Gebäude befanden – darunter ein 13-jähriges Mädchen, das sich in der Bibliothek versteckte und überlebte und in der Klageschrift als A.C. bezeichnet wird. Sie wurden nicht angeschossen, ihre Ansprüche stützen sich auf fahrlässig zugefügtes seelisches Leid.
Die Aufnahme dieser Klägergruppe erweitert den Kreis potenzieller Anspruchsteller von der Liste der Opfer auf praktisch alle Anwesenden an diesem Tag – eine völlig andere Größenordnung. Dieselbe Kanzlei, Edelson PC, vertritt beide Klagewellen, und das Muster ist erkennbar: Zunächst mit den sieben schwersten Fällen den faktischen Rahmen absichern, dann mit einer breit angelegten zweiten Welle den Umfang der möglichen Haftung ausweiten.
Von Fahrlässigkeit zu Beihilfe
Die neuen Klagen führen fünf Klagegründe auf: Fahrlässigkeit, fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung, Beihilfe zu einem Massenmord, verschuldensunabhängige Produkthaftung sowie fahrlässig zugefügtes seelisches Leid. Die ersten vier tauchten bereits in den April-Klagen auf, der Beihilfe-Vorwurf ist neu.
Die Beweisschwellen der beiden Kategorien liegen weit auseinander. Fahrlässigkeit erfordert lediglich den Nachweis, dass die Beklagte das Risiko hätte vorhersehen müssen und keine angemessene Sorgfalt walten ließ. Beihilfe verlangt dagegen den Nachweis von "Wissen" und "wesentlicher Unterstützung" – nahezu einen Nachweis vorsätzlichen Handelns. In Rechtskreisen geht man mehrheitlich davon aus, dass dieser Punkt bereits in der frühen Phase eines Abweisungsantrags angefochten wird. Klägeranwalt Jay Edelson entgegnete darauf, man werde "in diesem Stadium nicht sämtliche Beweise offenlegen", und kündigte an, Chris Lehane und Sam Altman würden als "Schlüsselzeugen" auftreten.
Die Klageschrift nennt OpenAIs Chief Global Affairs Officer Chris Lehane namentlich und wirft ihm vor, Mitarbeitende angewiesen zu haben, die kanadischen Behörden nicht mehr zu informieren – wobei die Klage selbst einräumt, dass es dafür bislang keine direkten Beweise gibt. OpenAIs Chief Strategy Officer Jason Kwon wies dies entschieden zurück:
"It is absolutely false to say Chris Lehane was involved." (Es sei absolut falsch, zu behaupten, Chris Lehane sei beteiligt gewesen.)
Er fügte hinzu, es entspreche in keiner Weise den Tatsachen, Personen, die im Zentrum solcher Entscheidungen stünden, zu unterstellen, sie würden Sicherheit nicht priorisieren.
Worum es eigentlich geht: der Chatverlauf
Die erste Offenlegungsforderung der Klägeranwälte betrifft den vollständigen Chatverlauf der Täterin mit ChatGPT – von der ersten Nutzung bis zum Tag der Tat. Diese Forderung wiegt schwerer als der Fall selbst. OpenAI hat sich bislang unter Berufung auf den Datenschutz gegen gerichtliche Anordnungen zur Herausgabe von Nutzer-Chatverläufen gewehrt, dasselbe Argument nutzt das Unternehmen auch in Urheberrechtsstreitigkeiten mit Nachrichtenverlagen. Hier liegt der Fall jedoch anders: Die Anfragenden sind Opfer und Angehörige der Toten eines Strafverfahrens, und die Abwägung eines Richters dürfte hier anders ausfallen.
Nach dem Amoklauf hat OpenAI eine Reihe von Produktanpassungen im Bereich Minderjährigenschutz und Krisenintervention vorgenommen, einen eigenen Lern- und Sicherheitsmodus für Teenager-Konten eingeführt und auch den internen Prozess zur Meldung von Bedrohungen geändert. Solche nachträglichen Korrekturen lassen sich im US-Zivilverfahren üblicherweise nicht direkt als Beleg für vorherige Fahrlässigkeit heranziehen, könnten aber die Wahrnehmung der Geschworenen gegenüber der Haltung des Unternehmens beeinflussen – ein Umstand, den beide Anwaltsteams kennen.
OpenAIs offizielle Position bleibt unverändert: Das Unternehmen betont eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber der Nutzung seiner Werkzeuge für Gewalt und habe die Prozesse zur Bedrohungsbewertung verschärft. Edelson wandte sich direkt an die Geschworenen: "Wir werden die Geschworenen bitten, OpenAI ein klares Signal zu senden – dass Profit nicht über das Leben von Kindern gestellt werden darf."
Dass 37 Klagen einzeln und nicht als Sammelklage eingereicht wurden, ist eine bewusste strategische Entscheidung der Kanzlei. Jede Klage muss einzeln terminiert, mit eigener Beweisaufnahme geführt und einzeln verglichen werden, wodurch sich die Prozesskosten der Beklagten pro Fall summieren – und ein umfassender Gesamtvergleich lässt sich dadurch kaum in einem Schritt erzielen. Für ein Unternehmen, das einen Börsengang vorbereitet, bleibt diese Unsicherheit langfristig als Risikofaktor im Börsenprospekt bestehen.
Quellen: TechCrunch, Global News, CocoLoop, CBC, CTV News; Anzahl der Klagen, Zusammensetzung der Kläger und die fünf Klagegründe wurden anhand mehrerer Berichte gegengeprüft, die Stellungnahmen von OpenAI stammen aus öffentlichen Äußerungen des Managements.