Musikriesen verklagen Anthropic auf 3,1 Milliarden Dollar

Am 28. Januar dieses Jahres haben Universal Music Publishing Group (UMGP), Concord Music Group und ABKCO Music gemeinsam Klage gegen Anthropic eingereicht und fordern eine Entschädigung von 3,1 Milliarden US-Dollar.

Der Kernvorwurf: Anthropic habe mit Raubkopien das Fundament für Claude gelegt.

Zwei Monate später, am 18. März, zog BMG Rights Management nach und nannte diesmal konkrete Namen – die Songtexte von Bruno Mars und den Rolling Stones seien ohne Genehmigung zum Training des Modells verwendet worden.

Beide Fälle zusammen könnten die bislang größte rechtliche Aktion der Inhalte-Rechteinhaber gegen die KI-Branche darstellen.

Zunächst der Fall, der bereits im letzten Jahr abgeschlossen wurde

Im Juni 2025 wurde im Fall Bartz v. Anthropic ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar erzielt.

Die Argumentationslinie dieses Urteils verdient eine genaue Betrachtung:

  • Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Büchern = Fair Use. Das Gericht befand, dass das Training ausreichend transformativ sei, und verwendete in der Urteilsbegründung die Formulierung "spectacularly so" (außergewöhnlich transformativ).
  • Die Speicherung von Raubkopien an sich ≠ Fair Use. Anthropic hatte während des Trainingsprozesses eine große Menge an Raubkopien heruntergeladen und gespeichert – dieses Verhalten wurde als rechtswidrig eingestuft.

Die Schlussfolgerung lautet: Training ist erlaubt, aber wie Sie an die Trainingsdaten gelangen, wird vom Gericht geprüft.

Diese Trennlinie ist sehr klar gezogen, aber auch sehr fein.

Warum die Logik der Musikindustrie komplexer ist

Bei Büchern ist der Fall so: Sie laden ein ganzes Buch herunter, verwenden es zum Training, und das gesamte Buch ist ein vollständiges, unabhängiges urheberrechtlich geschütztes Werk.

Bei Songtexten ist der Fall komplexer. Songtexte sind in der Regel kurz, werden auf vielen Plattformen verbreitet – sind sie ein gezieltes Sammelobjekt in den Trainingsdaten von Claude? Diese Argumentation ist wesentlich schwieriger zu führen als bei Büchern.

Die Forderung von 3,1 Milliarden US-Dollar zeigt jedoch, dass die Anwälte der Musikindustrie von ihrer Argumentation überzeugt sind – oder zumindest von ihrer Hebelwirkung für einen außergerichtlichen Vergleich.

Der frühere Fall mit 1,5 Milliarden US-Dollar hat bereits gezeigt, dass Anthropic eher zu Vergleichen neigt, als bis zum Ende zu prozessieren.

Zwei weitere Entwicklungen laufen parallel

Auf der Meta-Seite erzielte Meta im Fall Kadrey et al. v. Meta in der ersten Instanz eine teilweise Abweisung – das Gericht befand, dass die Verwendung von Raubkopien zum Training unter bestimmten Bedingungen als Fair Use gelten könne. Die Anklagepunkte im Zusammenhang mit der Verbreitung während des Torrent-Downloads werden jedoch noch verhandelt.

Dieses Urteil ist für die gesamte Branche eher vorteilhaft – es zeigt, dass es für das Training selbst bereits einen relativ klaren Verteidigungsweg gibt.

Auf der OpenAI-Seite hat das Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York 12 Urheberrechtsklagen zusammengelegt und OpenAI angewiesen, Millionen von ChatGPT-Konversationsaufzeichnungen an die Kläger zur Beweissicherung herauszugeben. Dieser Schritt zeigt, dass die Kläger versuchen zu beweisen, dass die Ausgabeinhalte von ChatGPT selbst urheberrechtsverletzend sind, und nicht nur die Trainingsdaten.

Disney v. Midjourney ist ebenfalls noch anhängig. Dieser Fall konzentriert sich mehr darauf, ob KI-generierte Bilder eine abgeleitete Urheberrechtsverletzung von IPs wie Mickey Mouse darstellen, und unterscheidet sich damit von der Geschichte der Trainingsdaten.

Der Schwerpunkt der Klagen verlagert sich vom Training auf die Ausgabe

In einem Bericht zu Beginn dieses Jahres stellte die Rechtsberatungsfirma Morrison Foerster fest: Der Schwerpunkt der KI-Urheberrechtsklagen im Jahr 2026 verlagert sich von der Frage, ob Trainingsdaten Urheberrechte verletzen, hin zur Frage, ob die Modellausgabe Urheberrechte verletzt.

Mit anderen Worten: Zukünftige Klagen könnten sich mehr darauf konzentrieren, dass die von Ihrer KI ausgegebenen Inhalte Urheberrechte verletzen, und nicht darauf, mit welchen Daten Sie das Modell trainiert haben.

Sollte diese Verschiebung eintreten, wären die Auswirkungen auf KI-Unternehmen tiefergehend – denn Sie können kontrollieren, welche Daten Sie zum Training verwenden, aber es ist sehr schwierig zu kontrollieren, was das Modell bei der Nutzung durch eine Vielzahl von Anwendern ausgibt.

Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Klagen auf die Branche

Kurzfristig hat sich die Art und Weise, wie KI-Unternehmen Daten beschaffen, bereits verändert. Google, OpenAI und Anthropic haben in den letzten Jahren zahlreiche Lizenzvereinbarungen unterzeichnet – mit Nachrichtenmedien, Wissenschaftsverlagen und Buchverlagen. Dies geschieht nicht, weil sie glauben, dass es ohne eine solche Vereinbarung zwangsläufig rechtliche Probleme gäbe, sondern weil die Unsicherheit zu groß ist und es günstiger ist, sich im Voraus Sicherheit zu erkaufen.

Mittelfristig werden die Urteile in diesen Fällen nach und nach die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings abstecken. Je klarer die Grenzen, desto besser für die gesamte Branche – zumindest werden Investoren und Compliance-Teams dies so sehen.

Die Klagesumme von 3,1 Milliarden US-Dollar klingt erschreckend, aber was noch wichtiger ist: Wo wird das Gericht letztendlich die Grenze zwischen Inhalten, die für das KI-Training verwendet werden dürfen, und solchen, die nicht verwendet werden dürfen, ziehen? Erst wenn diese Grenze gezogen ist, ist dieser Krieg wirklich zu Ende.

Quellenangabe: AI in litigation series: An update on AI copyright cases in 2026 (Norton Rose Fulbright);CocoLoop、Generative AI Lawsuits Timeline (Sustainable Tech Partner);AI Trends for 2026 - Copyright Litigation Shifts from Training Data to AI Outputs (Morrison Foerster);US copyright cases against AI training surge past 100 (Noah News)