Am 8. April wies ein Dreirichtergremium des US-Bundesberufungsgerichts für den District of Columbia den Eilantrag von Anthropic auf Aussetzung ab. Damit bleibt die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das US-Verteidigungsministerium bestehen – alle Verteidigungsauftragnehmer dürfen Claude in Verteidigungsprojekten nicht verwenden.
Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Aber in dieser Runde hat Anthropic verloren.
Wie es zur Sperre kam
Die Angelegenheit begann Ende letzten Jahres. Das Verteidigungsministerium wollte ursprünglich einen etwa 200 Millionen US-Dollar schweren Vertrag mit Anthropic abschließen, doch nach langwierigen Verhandlungen scheiterte das Vorhaben.
Der Kernkonflikt lag in der Vertragssprache: Das Verteidigungsministerium wollte eine weit gefasste Genehmigung wie "Claude für alle legalen Zwecke verwenden", während die Nutzungsbedingungen von Anthropic zwei Arten der Nutzung ausdrücklich verbieten:
- Vollautonome Waffensysteme (z. B. bewaffnete Drohnenschwärme, die ohne menschliche Aufsicht autonom operieren)
- Massenüberwachung von US-Bürgern
Die Position des Verteidigungsministeriums: Diese Beschränkungen von Anthropic stellten an sich ein "Lieferkettenrisiko" dar, da selbst ein unterzeichneter Vertrag jederzeit eingeschränkt werden könnte. Anfang März setzte das Verteidigungsministerium Anthropic daher offiziell auf die schwarze Liste der Lieferkettenrisiken und verbot die Nutzung von Claude in allen Auftragsprojekten.
Anthropic reichte daraufhin Klage ein und beantragte eine Aussetzung dieser Einstufung.
Was das Gericht sagte
Das Urteil des Richtergremiums fiel recht direkt aus:
"In der Gesamtabwägung neigt sich die Waage der Gerechtigkeit zugunsten der Regierung. Auf der einen Seite steht das relativ begrenzte wirtschaftliche Schadensrisiko für ein einzelnes privates Unternehmen; auf der anderen Seite steht die Frage, wie und über welche Kanäle dem Kriegsministerium während eines aktiven militärischen Konflikts kritische KI-Technologie gesichert werden kann – dies ist eine Kernfrage der Rechtsprechung. Daher lehnen wir den Antrag von Anthropic auf Aussetzung der Vollstreckung ab."
Das Gericht räumte ein, dass Anthropic "möglicherweise einen gewissen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden könnte", sah diese Interessen jedoch als "hauptsächlich wirtschaftlicher Natur" an, die im Vergleich zu den Erwägungen der nationalen Sicherheit nicht ausreichend gewichtig seien.
Zwei Gerichte, zwei Logiken
Hier ergibt sich eine interessante rechtliche Landschaft: Zum selben Kernstreit haben zwei Gerichte völlig gegensätzliche Entscheidungen getroffen.
Das Bundesgericht in San Francisco hatte Anthropic bereits im Vormonat eine einstweilige Verfügung erteilt, die der Trump-Regierung die Durchsetzung des Anthropic-Verbots im Bereich der nicht dem Verteidigungsministerium unterstehenden Verwaltungsbehörden untersagte.
Das Urteil des Berufungsgerichts in Washington DC hingegen hält die Sperre auf Ebene des Verteidigungsministeriums aufrecht.
Zwei Gerichte, zwei Anordnungen – das Ergebnis ist eine seltsame Spaltung: Anthropic ist vom Beschaffungssystem des Pentagons ausgeschlossen, kann aber weiterhin anderen Regierungsbehörden Dienste anbieten.
Das Gericht hat die mündliche Verhandlung auf den 19. Mai vorgezogen, deutlich früher als ursprünglich geplant. Dies zeigt, dass keine der Parteien die Angelegenheit in die Länge ziehen will.
Wo die Ironie liegt
In derselben Woche, in der die Nachricht über die Sperre die Schlagzeilen beherrschte, enthüllte Anthropic das Project Glasswing – die Gewährung von defensivem Cybersicherheitszugang zum neuen Modell Claude Mythos für rund 40 Technologie- und Finanzunternehmen, darunter AWS, Apple, Cisco, CrowdStrike, Google, JPMorgan Chase, Microsoft und Nvidia.
Anthropic behauptet, Claude Mythos habe in den letzten Wochen tausende von Zero-Day-Schwachstellen entdeckt, darunter eine schwerwiegende Sicherheitslücke im OpenBSD-System, die 27 Jahre lang unentdeckt geblieben war und nie von Angreifern gefunden wurde. Die Tür zur militärischen Sicherheit bleibt verschlossen, während der zivile Sicherheitsmarkt immer weiter wächst.
Hier liegt ein tieferer Widerspruch, der bedenkenswert ist: Anthropic erließ diese Nutzungsbeschränkungen, um zu verhindern, dass KI für autonome Tötungswaffen und Massenüberwachung eingesetzt wird – aus Sicht der KI-Sicherheit ist diese Haltung eigentlich nicht ungewöhnlich. Aber genau diese Haltung wurde zum größten Hindernis für den Vertragsabschluss mit dem Militär und vom Verteidigungsministerium als Beleg für eine "Bedrohung der nationalen Sicherheit" herangezogen.
Die Einschränkung der Produktnutzung durch Werte führt dazu, dass man von der Regierung als Sicherheitsrisiko eingestuft wird – diese Logikkette ist ziemlich verworren, aber sie ist die Realität, die sich gerade abspielt.
Anthropic erklärte: "Wir glauben, dass das Gericht letztendlich feststellen wird, dass diese Lieferketteneinstufungen rechtswidrig sind."
19. Mai, nächste Runde.
Quellenangabe: Appeals court rejects Anthropic's bid to block Pentagon blacklisting (SiliconAngle); CocoLoop, Anthropic loses appeals court bid to temporarily block Pentagon blacklisting (CNBC); Anthropic loses bid to block Pentagon blacklisting in DC court (Axios)