Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am 28. August beim US-Bundesgericht für den Nordbezirk von Kalifornien Klage eingereicht. Neben dem Unternehmen Anthropic sind auch Mitgründer und CEO Dario Amodei sowie Mitgründer Benjamin Mann persönlich als Beklagte aufgeführt.
Die Klageschrift beginnt mit der Einschätzung, es handle sich um "one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history" (einer der größten und dreistesten anhaltenden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte).
Welche konkreten Handlungen die Klage beschreibt
Die Kläger nennen vier Beschaffungswege. Im Juni 2021 lud Mann über BitTorrent mehr als 5 Millionen raubkopierte Bücher herunter; im Juli 2022 luden Anthropic-Mitarbeiter über die Pirate Library Mirror weitere über 2 Millionen Bücher herunter. Der zweite Weg ist das Abgreifen von Inhalten lizenzierter Songtext-Seiten wie MusixMatch und LyricFind. Der dritte Weg ist "destruktives Scannen" gebrauchter physischer Bücher. Der vierte Weg ist die Nutzung der öffentlichen Datensätze Common Crawl, The Pile und Books3.
Die angeblich verletzten Werke werden als "Zehntausende" beschrieben; die Klage nennt namentlich Ain't No Mountain High Enough, All I Want for Christmas is You, Eye of the Tiger, Livin' On a Prayer, Hallelujah, Uptown Funk sowie Taylor Swifts Paper Rings.
Noch brisanter ist die zitierte interne Kommunikation. Mann soll Library Genesis in einer Diskussion als "sketchy AF" (zweifelhaft bis zum Anschlag) bezeichnet haben; das interne Archive Team von Anthropic habe entsprechende Vorgänge als "blatant copyright violation" (offensichtliche Urheberrechtsverletzung) markiert; in einem Planungsdokument aus dem Jahr 2024 heißt es: "We don't want it to be known that we are working on this" (wir wollen nicht, dass bekannt wird, dass wir daran arbeiten). Diese Unterlagen stammen aus freigegebenen Dokumenten des Autoren-Verfahrens Bartz v. Anthropic, in dem die zuständige Richterin Anthropics Verhalten als "straightforward piracy but at massive scale" (schlichte Piraterie, allerdings in gewaltigem Ausmaß) bezeichnete.
Vier Klagegründe und die Schadenersatzrechnung
Die Klage führt vier Klagegründe auf: unmittelbare Urheberrechtsverletzung durch die Torrent-Downloads, die alle drei Beklagten betrifft; Beihilfe zur selben Handlung, die nur Amodei und Mann betrifft; eine eigenständige unmittelbare Verletzung durch Anthropic allein; sowie das Entfernen oder Verändern von Urheberrechts-Verwaltungsinformationen (CMI).
Der gesetzliche Schadenersatz liegt bei bis zu 150.000 US-Dollar je vorsätzlich verletztem Werk und bis zu 25.000 US-Dollar je CMI-Verstoß. Bei einer groben Rechnung mit 20.000 Werken für die "Zehntausende" ergäbe allein der erste Klagegrund ein theoretisches Risiko in Höhe von rund 3 Milliarden US-Dollar – die Kläger fordern eine Verhandlung vor einer Jury, die Vernichtung der verletzenden Kopien sowie die Offenlegung der Trainingsdaten von Claude.
Eine weitere Anschuldigung der Kläger richtet sich gegen die Ausgabe des Modells: Die Sicherheitsvorkehrungen von Claude seien "easily circumventable by simply 're-prompting'" (durch einfaches Umformulieren der Anfrage leicht zu umgehen), sodass das Modell weiterhin vollständige urheberrechtlich geschützte Songtexte ausgibt. Sollte dieser Punkt Anklang finden, würde sich der Charakter des Falls von der Herkunft der Trainingsdaten hin zu einem Produkt verschieben, das fortlaufend rechtsverletzende Inhalte ausgibt.
Fünf Klagen in einer Reihe
Es ist die fünfte große Urheberrechtsklage gegen Anthropic. Im Oktober 2023 verklagten Universal Music, Concord und ABKCO das Unternehmen wegen 500 Songs; der Fall wurde später nach Kalifornien verlegt. Im Januar 2026 weiteten dieselben Kläger den Fall auf über 20.000 Werke aus und forderten mehr als 3 Milliarden US-Dollar Schadenersatz. Im März zog BMG mit 493 Werken nach. Am 17. August verklagte Round Hill Music das Unternehmen und forderte bis zu 1 Milliarde US-Dollar. 11 Tage später folgten Sony und Warner.
Als Referenzpunkt dient der Vergleich mit den Autoren über 1,5 Milliarden US-Dollar vom September 2025. Eine der Kanzleien der Kläger, Oppenheim + Zebrak, führt zugleich das parallele Verfahren von Concord/UMG. Der Satz aus der Klageschrift "Anthropic clearly considers that to be just the cost of doing business" (Anthropic betrachtet das offenbar schlicht als Kosten des Geschäftsbetriebs) zielt genau auf diesen Weg des Vergleichs-und-weiter-Machens.
Nachdem nun alle drei großen Musikverlage geklagt haben, ist der Spielraum für einen isolierten Vergleich deutlich enger geworden. Anthropic wird laut öffentlich kolportierten Bewertungen derzeit mit rund 2 Billionen US-Dollar taxiert und dürfte zahlungsfähig genug sein; schwieriger zu handhaben sind die Forderungen nach persönlicher Haftung der Gründer und nach Offenlegung der Trainingsdaten – werden diese durchgesetzt, geht es um mehr als nur Geld.
Quellen: Klageschrift, Music Business Worldwide, The Decoder, CocoLoop; Beklagtenliste, die vier Klagegründe, die gesetzlichen Höchstbeträge sowie die Reihenfolge der fünf Verfahren wurden anhand der Klageschrift und der Berichterstattung abgeglichen, das Schadenersatzrisiko ist eine grobe redaktionelle Schätzung auf Basis öffentlicher Zahlen.