Russland: Private Rechenzentren müssen 10 % Kapazität vorhalten

AI infrastructure illustration: server racks leading to a power tower

Russlands Präsident Wladimir Putin hat am 2. November den Erlass Nr. 802 unterzeichnet. Er verpflichtet private Rechenzentren im Land, 10 % ihrer Fläche und Rechenleistung vorzuhalten; wann darauf zugegriffen wird, soll ein neu geschaffener Unterausschuss der Regierung entscheiden. Der Erlass gilt mit seiner Veröffentlichung, die Betreiber haben zehn Tage Zeit für die Reservierung. Staatliche Stellen, kommunale Behörden sowie die ihnen unterstellten Unternehmen und Einrichtungen sind ausgenommen.

Reservieren heißt nicht leer stehen lassen. Mehrere russische Medien berichten übereinstimmend, dass die Betreiber diese Ressourcen im Normalbetrieb weiter selbst nutzen dürfen. Sobald der Unterausschuss entschieden hat, müssen sie sie aber innerhalb von 24 Stunden an die benannten russischen Informationsressourcen übergeben. Eine unentgeltliche Beschlagnahme ist das nicht, einen Marktpreis gibt es aber auch nicht: Die Obergrenze legt der Unterausschuss fest, konkrete Beträge sind bislang nicht veröffentlicht.

Derselbe Erlass öffnet noch eine zweite Tür, nämlich die vorübergehende Nutzung von Rechenleistung außerhalb Russlands. Voraussetzung sind ein Beschluss des Unterausschusses und das Einvernehmen mit dem Föderalen Sicherheitsdienst (FSB). Das Ministerium für digitale Entwicklung soll zudem erfassen, wie viel Fläche und Rechenleistung in den Rechenzentren des Landes ungenutzt ist, und danach verbindliche Anforderungen an Zuverlässigkeit und Dauerbetrieb festlegen.

Die Angriffe im Oktober und der Erlass vom August

Reiht man die Ereignisse der vergangenen drei Monate auf, wird der Hintergrund des Erlasses ziemlich klar.

  • 24. August: Putin unterzeichnet den Erlass Nr. 604 zur Stärkung der Sicherheit kritischer Infrastruktur, der auch kommerzielle und behördliche Rechenzentren erfasst. Unternehmen, die ihre Anlagen nicht schützen oder wiederherstellen können, müssen damit rechnen, dass ihr Eigentum vorübergehend unter staatliche Verwaltung gestellt wird.
  • 8., 9. und 11. Oktober: Yandex-Rechenzentren in Sassowo, Kaluga und Wladimir werden von Drohnen angegriffen, einige Dienste und russischsprachige Netzressourcen fallen aus.
  • 14. Oktober: Das Rechenzentrum von Sber in Balakowo im Gebiet Saratow wird angegriffen; das Unternehmen erklärt, die Systeme liefen normal. Am selben Tag sagt Digitalminister Schadajew, man helfe Yandex bei der Suche nach Ausweichstandorten für kritische Systeme.
  • 18. Oktober: Ein VK-Rechenzentrum im Gebiet Leningrad wird angegriffen.
  • 2. November: Der Erlass Nr. 802 wird veröffentlicht.

Russische Medien melden im selben Zeitraum, das Digitalministerium empfehle, kritische Rechenzentren unterirdisch zu bauen, um die „Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung aus der Luft zu verringern“. Rostelecom habe bereits damit begonnen; Fachleute schätzen die Kosten um 30 bis 40 % höher. Der Weg in den Untergrund dauert Jahre, die 10-%-Reserve ist die schnellere Lösung für die Gegenwart.

Die Auslandsklausel trifft auf die Datenlokalisierung

Nach geltendem russischem Recht müssen Dienste, die personenbezogene Daten von Bürgern erheben, Datenbanken im Inland nutzen. Der Novaya Gazeta zufolge hatte der Verband des E-Commerce, dem Ozon und Wildberries angehören, zuvor darum gebeten, dass betroffene Dienste ihre kritischen Systeme in Rechenzentren im Ausland verlagern dürfen.

Der Erlass begründet die Maßnahme mit der Abwehr „unfreundlicher Handlungen einiger ausländischer Staaten“ und hält fest, dass Rechenleistung im Ausland nur vorübergehend genutzt werden darf. Wie lange „vorübergehend“ dauert, welche Länder infrage kommen und ob die Lokalisierungspflicht für personenbezogene Daten gleichzeitig gelockert wird, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor.

Sind große Modelle die „wichtigste Ressource“?

Von den drei betroffenen Konzernen sind Yandex und Sber zugleich die wichtigsten russischen Akteure bei großen Sprachmodellen, mit YandexGPT beziehungsweise GigaChat. In den öffentlich wiedergegebenen Passagen ist als Zugriffsziel lediglich von „russischen Informationsressourcen“ die Rede; es wird weder zwischen allgemeiner Rechenleistung und GPU-Clustern unterschieden, noch gesagt, welchen Rang Inferenz und Training von Modellen haben.

Für private Betreiber liegt die Schwierigkeit darin, dass auf den reservierten Kapazitäten im Normalfall Kundengeschäft läuft. Kommt die Entscheidung, müssen sie diesen Teil binnen eines Tages freiräumen. Wie mit den Verträgen der bisherigen Kunden umzugehen ist und wer für Entschädigungen aufkommt, wird in den Berichten nicht erwähnt. Die Regierung muss außerdem Arbeitsordnung und Entscheidungsverfahren des Unterausschusses gesondert festlegen. Bis diese Details vorliegen, können die Betreiber nur mit zwei Größen planen: 10 % und 24 Stunden.

Quellen: Reuters, RBC, CocoLoop, Novaya Gazeta, Expert, vc.ru; die Bestimmungen des Erlasses beruhen auf der Wiedergabe durch die genannten Medien, die Angaben zu den Angriffen auf russischen Medienberichten und Aussagen der betroffenen Unternehmen.