Google wertet erfundene KI-Autorenprofile als Täuschung

Google hat seine an Websitebetreiber gerichtete Leitlinie "Hilfreiche, zuverlässige, nutzerorientierte Inhalte erstellen" geändert und einen neuen Punkt ergänzt: Wer mit KI-generierten Profilbildern, erfundenen Namen oder falschen Qualifikationen Inhalte so aussehen lässt, als stammten sie von menschlichen Experten, begeht eine Form der Täuschung. Google schreibt, solche Praktiken untergraben sowohl das Vertrauen der Nutzer als auch das der automatisierten Qualitätssysteme in eine Website, seien ein Signal für Seiten niedriger Qualität, und solche Websites würden nicht "priorisiert" angezeigt.

"Fabricating creator profiles (such as by using AI-generated headshots, made-up names, or false credentials to make content appear as if it was written by human experts) is a form of deception."

(Das Fälschen von Ersteller-Profilen – etwa durch KI-generierte Porträtfotos, erfundene Namen oder falsche Qualifikationen, um Inhalte wie von menschlichen Experten verfasst erscheinen zu lassen – ist eine Form der Täuschung.)

Die Leitlinie sprach schon vorher über Autorenangaben, allerdings nur als Empfehlung: Wenn Leser wissen wollen könnten, "wer das geschrieben hat", solle eine korrekte Autorenangabe erfolgen. Wie mit gefälschten Angaben umzugehen ist, stand im ursprünglichen Text nicht gesondert. Genau diese Lücke schließt die aktuelle Ergänzung.

Vorher und nachher bei einer Content-Farm

Der Zeitpunkt der Änderung ist auffällig konkret. Laut Futurism erfolgte die Aktualisierung der Leitlinie einen Tag nach Veröffentlichung einer Recherche des Magazins über ein Unternehmen namens Brown Brothers Media.

Dem Bericht zufolge kauft das Unternehmen wirtschaftlich angeschlagene Nachrichtenseiten auf und lässt dann per KI massenhaft suchmaschinenoptimierte Artikel produzieren, versehen mit Bylines nicht existierender Reporter und "Experten". Das Unternehmen gibt an, seine Websites verzeichneten monatlich über 50 Millionen Aufrufe. Nach Veröffentlichung der Recherche stufte Google diese Seiten in der Suche und bei Google News herab, worauf das Unternehmen die Aktualisierungen einstellte.

Ähnliche Methoden wurden auch anderswo aufgedeckt. Bei einem kanadischen Medium veröffentlichte ein "Reporter" direkt die Fehlermeldung eines KI-Modells als Artikel; ein anderes Medium publizierte einen plagiierten Beitrag unter dem Namen eines frei erfundenen indigenen Reporters. Auch aus Florida und Rhode Island wurden vergleichbare Fälle bekannt.

Google hat sich zu dieser Änderung nicht gesondert geäußert. Ob begleitend der Ranking-Algorithmus angepasst wird oder wie KI-Avatare künftig erkannt werden sollen, ist bislang nicht öffentlich erläutert.

Wie die Regel in der Praxis wirkt

Dem Wortlaut nach ist die neue Klausel Teil der Selbstprüfung zur Inhaltsqualität – eines Leitfadens, an dem sich Websitebetreiber selbst orientieren sollen. Google hat daneben ein eigenes Regelwerk gegen Spam (Spam Policies), das mit manuellen Maßnahmen durchgesetzt wird; ob diese Regel dort ebenfalls aufgenommen wird, ist öffentlich nicht bekannt. Der Unterschied: Ersteres beeinflusst, wie der Algorithmus eine Website bewertet, Letzteres entscheidet, ob menschliche Prüfer eine Seite direkt abwerten oder aus dem Index nehmen können.

Wie wirksam die Regel in der Praxis ist, hängt davon ab, ob Googles System zur Qualitätsbewertung "gefälschte Autoren" überhaupt erkennen kann. KI-generierte Profilbilder lassen sich technisch vergleichsweise leicht erkennen, erfundene Namen und Lebensläufe sind dagegen deutlich schwerer zu entlarven: Ob hinter einem Gesundheitskolumnisten namens "Zhang Ming" tatsächlich eine reale Person mit medizinischem Hintergrund steht, lässt sich für eine Maschine allein aus der Seite kaum ableiten. Auch im Fall Brown Brothers Media ging die Abstufung von einer journalistischen Recherche aus, nicht von einer algorithmischen Entdeckung.

Auswirkungen auf chinesischsprachige Content-Teams

Googles Leitlinie bindet Baidu oder Bing nicht, doch chinesischsprachige Teams, die Inhalte für internationalen Traffic produzieren, sind direkt betroffen. In den vergangenen zwei Jahren war bei vielen chinesischen Content-Websites mit Auslandsausrichtung folgendes Standardmuster üblich: KI schreibt den Text, die Seite zeigt einen Autor mit englischem Namen, dazu ein Stock- oder KI-generiertes Profilfoto sowie eine Bio mit "10 Jahren Branchenerfahrung". Nach der neuen Klausel verstößt jedes einzelne Element dieser Kombination gegen die Regeln.

Es gibt zwei sichere Wege zur Korrektur: entweder den echten Namen mit überprüfbarem Hintergrund angeben, oder gleich den Namen der Redaktion verwenden, etwa "Redaktion", ohne eine konkrete Person vorzutäuschen. Letzteres gilt laut Leitlinie nicht als Täuschung – Google wendet sich gegen Identitätsvortäuschung, verlangt aber nicht, dass jeder Artikel einen individuellen Autor haben muss.

Auf Seiten chinesischer Plattformen schreiben die seit September 2025 geltenden "Maßnahmen zur Kennzeichnung von KI-generierten synthetischen Inhalten" der chinesischen Cyberspace-Verwaltung (CAC) eine explizite oder implizite Kennzeichnung von KI-Inhalten vor – geregelt wird dort, "ob Inhalte von KI erzeugt wurden", nicht aber, "wer der Autor ist". Google verfolgt hier einen anderen Ansatz: Eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gibt es nicht, wohl aber die Vorgabe, dass die Autorenidentität nicht erfunden sein darf.

Quellen: Entwicklerdokumentation von Google Search Central, Futurism, CocoLoop; der Wortlaut der neuen Klausel richtet sich nach der Google-Leitfadenseite, die Angabe zu monatlichen Aufrufen stammt von Brown Brothers Media selbst.